In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, wer für die Bestattungskosten aufkommt bzw. wer „Bestattungspflichtig“ ist. Die Rangfolge lautet:
1. Ehepartner
2. Lebenspartner
3. Kinder
4. Eltern
5. Geschwister
6. Großeltern
7. Enkelkinder
Existieren auf einer Ebene (z.B. Geschwister) mehrere Personen, wird üblicherweise die älteste Person in die Pflicht genommen. Erst wenn keine bestattungspflichtige Person existiert, übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung und Kosten. In diesem Fall wird dann die günstige Variante (häufig die anonyme Feuerbestattung) gewählt.
Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich frühzeitig um die finanzielle Vorsorge zu kümmern. Hier geht man nämlich 4x "auf Nummer sicher":
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1. Ehepartner
2. Lebenspartner
3. Kinder
4. Eltern
5. Geschwister
6. Großeltern
7. Enkelkinder
Existieren auf einer Ebene (z.B. Geschwister) mehrere Personen, wird üblicherweise die älteste Person in die Pflicht genommen. Erst wenn keine bestattungspflichtige Person existiert, übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung und Kosten. In diesem Fall wird dann die günstige Variante (häufig die anonyme Feuerbestattung) gewählt.
Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich frühzeitig um die finanzielle Vorsorge zu kümmern. Hier geht man nämlich 4x "auf Nummer sicher":
- Es werden keine Angehörigen finanziell belastet.
- Es werden keine Angehörigen mit der Organisation der Bestattung belastet.
- Die Kombination aus finanzieller Vorsorge über eine Sterbegeldversicherung sowie einem bezugsberechtigten Bestatter garantiert, dass die Bestattung exakt so durchgeführt wird, wie Du es dir zu Lebzeiten gewünscht hast.
- Durch diese Kombination ist nicht nur die Finanzierung geklärt. Gleichzeitig ist auch das Geld pfändungssicher angelegt, sodass beispielsweise im Pflegefall kein Sozialamt oder andere Institutionen Zugriff haben.
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