Binnen drei Tagen nach Eintreten des Todes muss, unabhängig von der Todesursache, der Todesfall beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Es ist das Standesamt zuständig, in der der Sterbefall eingetreten ist. Die Beurkundung übernimmt üblicherweise der Bestatter, dem Sie die Personenstandsurkunden übergeben. Sofern Sie dies selbst erledigen möchten, benötigen Sie dazu den eigenen Personalausweis sowie folgende Dokumenten des Verstorbenen:
Hat das Standesamt beurkundet, erhalten Sie die Sterbeurkunde. Diese Sterbeurkunde wird für folgende Stellen benötigt:
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- Personalausweis / Reisepass
- den Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
- die Geburtsurkunde, wenn sie/er ledig war
- die Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch bei Verheirateten
- die Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung des verstorbenen Ehegatten bei verwitweten Verstorbenen
- das Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- die Geburtsurkunde von etwa vorhandenen minderjährigen Kindern
Hat das Standesamt beurkundet, erhalten Sie die Sterbeurkunde. Diese Sterbeurkunde wird für folgende Stellen benötigt:
- Arbeitgeber
- Krankenkasse/-versicherung (die Abmeldung erfolgt häufig über den Bestatter)
- Rentenversicherung (die Abmeldung erfolgt häufig über den Bestatter)
- Pensions- oder Unterstützungskassen (benötigen häufig eine originale Sterbeurkunde)
- Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherungen (benötigen häufig eine originale Sterbeurkunde)
- Bank
- Versorgungsamt
- Nachlassgericht/Notar
- Gewerkschaften/Vereine/Parteien und Sonstige
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