Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Erfahrungen, die wir im Leben durchmachen können. Neben dem emotionalen Schmerz stehen Angehörige oft vor einer Vielzahl von Herausforderungen. In diesem Leitfaden werden wir uns mit den wichtigen Schritten befassen, die Angehörige im Falle eines Todes unternehmen müssen. Wir möchten Ihnen helfen, in dieser schwierigen Zeit Orientierung zu finden und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die rechtlichen, finanziellen und administrativen Aspekte zu bewältigen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserem Vorsorgeratgeber.
Als BVaG Vorsorgeexperten stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Gerne kontaktieren Sie uns.
Hinweis: Sie möchten wissen, wie gut Ihre Vorsorge ist? Dann nutzen Sie unser kostenloses Tool: Vorsorgechampion.
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- Benachrichtigung: Der erste Schritt besteht darin, die relevanten Personen über den Todesfall zu informieren. Dies umfasst nach dem Arzt/der Ärztin enge Familienmitglieder, Freunde, den Arbeitgeber und gegebenenfalls weitere Institutionen wie Versicherungsgesellschaften. Es ist wichtig, den Todesfall so schnell wie möglich zu melden, da viele rechtliche und finanzielle Angelegenheiten mit einem bestimmten Zeitrahmen verbunden sind.
- Bestattungsarrangements: Als nächstes müssen die Bestattungsarrangements getroffen werden. Falls der Verstorbene seine Wünsche in Bezug auf Beerdigung oder Einäscherung nicht ausdrücklich festgehalten hat, müssen die Angehörigen diese Entscheidungen treffen. Es ist ratsam, mit einem Bestattungsunternehmen zusammenzuarbeiten, das bei der Organisation der Bestattung und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unterstützt. Tipp: Übernehmen Sie frühzeitig Verantwortung für Ihre Hinterbliebenen und halten Ihre Bestattungswünsche schriftlich fest.
- Testament und Erbschaft: Sofern der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, sollte dieses so bald wie möglich eröffnet werden. Ein Testament regelt die Verteilung des Nachlasses und kann den Prozess der Erbschaftsabwicklung erheblich erleichtern. Wenn kein Testament vorhanden ist, müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur Erbfolge beachtet werden. In vielen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren, um rechtliche Fragen zu klären.
- Finanzielle Angelegenheiten: Es ist wichtig, alle finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln. Dazu gehören die Kündigung von Verträgen, die Benachrichtigung von Banken und Versicherungen sowie die Organisation von Steuerangelegenheiten. Es kann auch erforderlich sein, Bankkonten einzufrieren, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Ein Finanzberater kann bei der Verwaltung und Klärung dieser Angelegenheiten behilflich sein.
- Versicherungen: Der Todesfall sollte den Versicherungsgesellschaften gemeldet werden, insbesondere wenn der Verstorbene Sterbegeldversicherungen, Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder andere Policen besessen hat. Die Versicherungsgesellschaften werden spezifische Anforderungen und Dokumente zur Bearbeitung des Anspruchs haben. Es ist wichtig, sich mit den Bedingungen der Versicherungspolicen vertraut zu machen und gegebenenfalls Unterstützung bei der Abwicklung des Versicherungsanspruchs anzunehmen. Hinweis: War der Verstorbene beim BVaG versichert, können Sie den Sterbefall über unsere Website melden.
- Behördliche Angelegenheiten: Es können behördliche Aufgaben anfallen, die erledigt werden müssen. Dazu gehören die Beantragung einer Sterbeurkunde, die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, die Kündigung von Verträgen wie Telefon- und Internetverträgen sowie die Organisation der Postzustellung. Es kann hilfreich sein, eine Checkliste zu erstellen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden.
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