Über das eigene Ableben nachzudenken ist ein schwerer Schritt, denn sehr viele Menschen vor sich herschieben. Vermutlich möchten auch Sie sich keine Gedanken darüber machen. Dabei ist es wichtig, über die eigenen Wünsche und Anliegen zu sprechen. Ein Testament kann dabei helfen, sich mit seinen Vorstellungen auseinanderzusetzen, vor allem wenn es um die finanzielle Komponente geht. Damit Sie wissen, worauf Sie bei der Erstellung und Verwahrung eines Testaments achten dürfen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen in unserem Vorsorgeratgeber kompakt zusammengefasst. Bei der Erstellung können auch Dienstleister helfen, z.B. Erblotse | Intelligente Testamentserstellung.
 

Was ist ein Testament und warum ist es wichtig?

Das Wort „Testament“ hat vermutlich jeder schon einmal gehört. Sollten Sie die genaue Bedeutung eines solchen Dokuments nicht kennen, dann ist der nachfolgen Abschnitt für Sie ideal, um die ersten Grundlagen zu erhalten. Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung. In dieser legen Sie fest, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Es ist ein wesentliches rechtliches Dokument, das jeder Erwachsene in Betracht ziehen sollte. Ein durchdachtes Testament kann Streitigkeiten zwischen Angehörigen verhindern und sicherstellen, dass das Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen und Anliegen entspricht.
 

Was genau sagt die gesetzliche Erbfolge aus?

Sollten Sie sich gegen ein Testament entscheiden, dann greift nach Ihrem Ableben die gesetzliche Erbfolge. Doch was genau besagt diese? Greift die gesetzliche Erbfolge, dann spielt das Verwandtschaftsverhältnis eine entscheidende Rolle. Nähere Verwandte werden dabei stets, als Erstes berücksichtigt. 

In Deutschland besteht immer noch die Meinung, dass ein Lebenspartner nach dem Ableben eines Menschen grundsätzlich alles erbt. Dem ist aber nicht so. Denn wenn es Hinterbliebene der ersten Ordnung gibt (Kinder und Enkelkinder), dann erbt der Ehepartner oder Lebenspartner nur einen Teil der Hinterlassenschaften. Es gibt in diesem Zusammenhang noch eine Besonderheit. Denn die Enkelkinder treten erst als Erben der 1. Ordnung auf, wenn die Kinder des Verstorbenen das Erbe ausschlagen oder nicht antreten können. 

Welche Ordnungen bei der Erbfolge gibt es:
  1. Ordnung: Kinder und Enkelkinder
  2. Ordnung: Geschwister, Eltern, Nichten und Neffen
  3. Ordnung: Tante und Onkel, Großeltern und Cousinen und Cousins
Der Ehepartner oder auch der Lebenspartner ist mit in die erste Ordnung einzugliedern, wenn es durch einen Ehevertrag oder andere Vereinbarungen nicht anders geregelt ist.
 

Welche Arten von Testamenten gibt es und wie unterscheiden sie sich?

In Deutschland gibt es hauptsächlich zwei Arten von Testamenten. Das handschriftliche und das notarielle Testament.

Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Es erfordert keine Zeugen oder notarielle Beglaubigung, sollte aber Datum und Ort der Erstellung enthalten. Wie bei jedem anderen Dokument sollte der Unterzeichner im Bewusstsein seiner vollständigen geistigen Fähigkeiten sein. 

Ein notarielles Testament wird von einem Notar aufgenommen und beurkundet. Der Notar prüft dabei die Testierfähigkeit des Erblassers und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Notarielle Testamente werden im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen, was den Auffindungsprozess nach dem Tod erleichtert.
 

Testament selbst schreiben oder zum Notar?

Sollten Sie sich gerade überlegen, ein Testament von Hand aufzusetzen, um sich die Termine bei einem Notar zu ersparen, dann sollten Sie diese Aspekte berücksichtigen. Ein handschriftliches Testament ist einfach zu erstellen und kostengünstig, jedoch anfälliger für Formfehler und Missverständnisse. Ein notarielles Testament bietet mehr Sicherheit, da der Notar die Einhaltung aller Formvorschriften und die Testierfähigkeit des Erblassers sicherstellt. Jedoch ist dieser Weg mit Notarkosten verbunden.

Vorteile und Nachteile:
  • Handschriftliches Testament: Einfach und kostengünstig, aber fehleranfälliger.
  • Notarielles Testament: Rechtssicher und fälschungssicher, jedoch kostenpflichtig.
 

Testament selbst schreiben: Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Wer sich am Ende wirklich für das handschriftliche Testament entscheiden möchte, der sollte unbedingt alle wichtigen rechtlichen Vorschriften beherzigen. Es reicht nicht aus, einfach schnell den letzten Willen zu notieren. Beachten Sie bei der Erstellung eines handschriftlichen Testaments bitte diese Vorgaben:
  • Klare Bestimmung der Erben: Eindeutig formulieren, wer was erben soll.
  • Formvorschriften einhalten: Das Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden (bei handschriftlichen Testamenten) oder notariell beurkundet werden (bei notariellen Testamenten).
  • Datum und Ort angeben: Besonders wichtig bei handschriftlichen Testamenten.
  • Pflichtteile beachten: Nahe Angehörige haben Anspruch auf einen Pflichtteil, der berücksichtigt werden muss.
  • Regelmäßige Überprüfung: Das Testament sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Insbesondere bei wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder erheblichen Vermögensveränderungen.
 

Wo sollten Sie Ihr Testament aufbewahren?

Das Erstellen eines rechtsgültigen Testaments ist die eine Sache, doch auch das Aufbewahren ist enorm wichtig. Das Dokument sollte sicher und doch leicht zugänglich aufbewahrt werden. Um diese Merkmale zu erfüllen, können Sie verschiedene Aufbewahrungsoptionen wählen: 
  • Sie können Ihr Testament beim Amtsgericht hinterlegen. Dies gewährleistet, dass das Dokument im Todesfall gefunden wird. Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren wollen, sollten Sie sicherstellen, dass es an einem sicheren Ort ist. Ihre Angehörigen sollten zusätzlich über dessen Existenz und Aufbewahrungsort informiert sein.
  • Alternativ kann das Dokument auch bei einem Notar hinterlegt werden, wenn das Schriftstück aufgesetzt hat. Ein notariell beurkundetes Testament wird im zentralen Testamentsregister eingetragen und ist somit sicher verwahrt und leicht auffindbar.
 

Welche typischen Fehler sollten vermieden werden?

Es gibt einige Fehlerquellen, die bei der Erstellung eines Testaments immer wieder auftreten. Wir möchten abschließend die wichtigsten Fehler noch einmal benennen. Somit erhalten Sie eine genaue Übersicht und wissen, worauf Sie achten sollten: 
  • Unklare Formulierungen: Häufige Fehler beim Verfassen eines Testaments beinhalten unklare Formulierungen. Sie müssen sehr genau darstellen, wer begünstigt ist und womit.
  • Datum und Unterschrift fehlt: Das Fehlen von Datum oder Unterschrift und widersprüchliche Angaben sind ein weiterer Fehlerpunkt. Solche Fehler können die Gültigkeit des Testaments gefährden. 
  • Erbfolge missachtet: Auch in einem Testament muss man die Erbfolge beachten. Das spielt für den Pflichtanteil eine Rolle. 
  • Jemanden enterben: Sie haben als Verfasser des Testaments die Möglichkeit, jemanden zu enterben. Jedoch ist das nicht für den Pflichtanteil möglich. Dieser steht jedem engeren Verwandten (Kinder, Eltern usw.) zu. 
Es ist daher empfehlenswert, professionelle Hilfe durch einen Notar oder Anwalt in Anspruch zu nehmen. Denn nur wenn alle Rechtsangaben stimmen, ist das Testament auch wirklich verbindlich und somit auch nicht mehr anfechtbar. Wir möchten Ihnen abschließend noch einen Hinweis mit auf den Weg geben. Kopieren Sie Ihr Testament, auch wenn es handschriftlich verfasst wurde. Damit eine Kopie anerkannt wird, muss man unbedingt nachweisen, dass die kopierten Dokumente mit dem Original übereinstimmen. Zeugenaussagen oder Schriftgutachten können diesen Beweis erbringen.
 

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